Um bei Ihrer Ausfahrt auf den Seeschifffahrtsstraßen am
Funkverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie das Short Range Certificate,
kurz SRC. Dabei handelt es sich um das beschränkt gültige UKW-Sprechfunkzeugnis
für Seegewässer, ein amtliches Dokument mit internationaler
Gültigkeit. Zu beachten ist, dass diese Lizenz nicht zur Teilnahme am
Binnenfunk berechtigt (hierfür wird das UBI benötigt). Das SRC ermöglicht Ihnen
im Seefunk den Austausch mit anderen Verkehrsteilnehmern oder festen
Einrichtungen wie Häfen oder Schleusen. Zudem sind Sie damit in der Lage,
digitale Notrufe absetzen zu können. Sie sollten zudem wissen, dass dieses
Funkzeugnis obligatorisch ist sobald ein Funkgerät auf dem Boot verbaut ist,
das Sie zu fahren gedenken. Die bloße Anwesenheit eines Funkgerätes an Bord
macht also eine entsprechende Funklizenz erforderlich.